Prozesse - BayernPortal
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Betriebsangehörige können die Bestellung einer Vertretung für die Feuerstättenschau online beantragen.
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Sie können sich beim Nachlassgericht online erkundigen, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist.
Sie können dem Nachlassgericht online mitteilen, dass Sie einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis benötigen und um einen Termin zur Entgegennahme Ihres Erbscheinsantrags/Antrags auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses oder die Übersendung der Nachlassakte an das Nachlassgericht an Ihrem Wohnort zur Protokollierung Ihres Antrags bitten.
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Die Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO hat zwei Voraussetzungen:
- Ausnahmefall: Antragsteller müssen einen Grund haben, weshalb die Ablegung der Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung bedeutet.
- Fertigkeiten und Kenntnisse: Antragstellende Personen müssen nachweisen, dass sie die zur selbstständigen Ausübung des Handwerks notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse haben.
Für die Ausnahmebewilligung nach § 9 HwO iVm der EU/EWR-Handwerk-Verordnung gelten folgende Erfordernisse:
- Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates
- Berufserfahrung in einem EU-Mitgliedsstaat (außer Deutschland) gemäß § 2 EU/EWR-Handwerk-Verordnung oder Berufliche Qualifikation in einem EU-Mitgliedsstaat (außer Deutschland) gemäß § 3 EU/EWR-Handwerk-Verordnung
- Unter Umständen: Eignungstests gemäß § 5 EU/EWR-Handwerk-Verordnung
Achtung: In den Handwerken Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker ist eine Ausübungsberechtigung nach § 9 HwO nicht möglich.
Eine Ausübungsberechtigung nach § 7 b HwO ("Altgesellenregelung") ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- die eine Deutsche Gesellenprüfung im Handwerk erfolgeich abgeschlossen haben (oder eine gleichwertige deutsche Abschlussprüfung in einem entsprechenden Ausbildungsberuf). Ausländische Abschlüsse kommen ohne Bescheid oder gesetzliche Feststellung über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss nicht in Frage.
- Außerdem müssen Antragstellenden nachweisen, dass sie über sechs Jahre Berufserfahrung im Handwerk als Geselle haben und hiervon mindestens 4 Jahre in leitender Stellung. Die Berufserfahrung muss nicht am Stück erfolgen, und kann auch bei verschiedenen Betrieben gesammelt werden; Teilzeit ist entsprechend umzurechnen.
Achtung: In den Handwerken Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker ist eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO nicht möglich
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Rechtliche Betreuer können dem Betreuungsgericht einmal jährlich den Bericht über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der betreuten Person online übermitteln. Sofern die Verwaltung des Vermögens zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, kann auch die Vermögensübersicht online eingereicht werden.